Bei der Durchsetzung unstreitiger Forderungen im vereinfachten Verfahren oder in umfangreichen und wirtschaftlich bedeutenden Vertrags- und Schadensersatzstreitigkeiten vertreten wir unsere Kunden umfassend. Die Leiterin unserer Rechtsabteilung, Tuulia Kolkka, verfügt über die Zulassung als Prozessbevollmächtigte (lupalakimies) und ist berechtigt, Kunden der AHK in sämtlichen streitigen Zivilsachen vor Gericht zu vertreten. Zudem können wir unsere Kunden in Strafsachen unterstützen und vertreten, z.B. bei Verstößen gegen die Arbeitssicherheit.
Für den Fall von Widerspruch – besser gleich Prozessbevollmächtigten wählen
Eine Zulassung als Prozessbevollmächtigter (lupalakimies) ist für die Führung der meisten zivilrechtlichen und strafrechtlichen Gerichtsverfahren notwendig. Das Verfahren zur Durchsetzung unbestrittener Forderungen, das dem deutschen Mahnverfahren vergleichbar ist, kann zwar auch von Nichtjuristen geführt werden, da jedoch auch dieses bei Widerspruch durch den Beklagten in einem ordentlichen Gerichtsverfahren enden kann, empfiehlt es sich, von Anfang an von einem zugelassenen Prozessbevollmächtigten vertreten zu werden.
Wir können Sie und Ihr Unternehmen durchgehend betreuen und bieten Ihnen eine qualifizierte rechtliche Vertretung aus einer Hand von der Klageeinreichung über die Hauptverhandlung bis zum Abschluss des Prozesses und ggf. in der Rechtsmittelinstanz.
Prozesskosten unterscheiden sich im finnischen und deutschen Rechtssystem
Das finnische und das deutsche System sind sich zwar strukturell ähnlich: ein dreistufiger Instanzenzug, schriftliche Vorbereitung, mündliche Hauptverhandlung und das Kostenrisiko der unterliegenden Partei. Doch Unterschiede bestehen insbesondere im Kostenmodell, in der Ausgestaltung vereinfachter Verfahren und in den formalen Anforderungen an die Prozessvertretung. Für international tätige Unternehmen ist eine frühzeitige strategische Bewertung von Zuständigkeit, Verfahrensart, Kostenrisiko und Zeitrahmen entscheidend, sobald ein Rechtsstreit anhängig wird oder sich abzeichnet.
Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten in Finnland
In Finnland werden Zivilsachen im Wesentlichen in zwei Verfahrensarten behandelt:
1. Im vereinfachten, unbestrittenen Mahn- bzw. Summarischen Verfahren und
2. Im streitigen Erkenntnisverfahren mit umfassender Beweisaufnahme.
Beide Verfahrensarten werden vor den allgemeinen Gerichten, in erster Instanz vor dem Bezirksgericht (käräjäoikeus) geführt. Für Unternehmen ist die Wahl der richtigen Prozessstrategie von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, da sie Dauer, Kosten und Risiko des Verfahrens maßgeblich beeinflusst.
Das summarische Verfahren, das mit dem deutschen Mahnverfahren vergleichbar ist, eignet sich für klare und unbestrittene Forderungen, etwa ausstehende Rechnungen, Mietforderungen oder sonstige eindeutig bezifferte Geldansprüche. Das Verfahren wird durch einen vereinfachten Antrag eingeleitet, in dem die Forderung individualisiert wird. Widerspricht der Beklagte nicht fristgerecht, ergeht ein Urteil im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Verhandlung und ohne Durchführung einer Beweisaufnahme. Aus unternehmerischer Sicht ist dies ein effizientes Instrument zur Forderungsdurchsetzung: das Verfahren dauert in der Regel nur wenige Monate, und die Gerichtsgebühren betragen lediglich einige hundert Euro. Da keine umfangreiche Beweisaufnahme oder mündliche Verhandlung stattfindet, bleiben auch die Vertretungskosten überschaubar. Nur, wenn der Beklagte den Anspruch bestreitet, geht das Verfahren automatisch in ein streitiges Erkenntnisverfahren über.
Verfahrensschritte in Finnland im Einzelnen
Das streitige Verfahren beginnt ebenfalls mit der Einreichung einer Klageschrift, wobei die Ansprüche und ihre tatsächlichen sowie rechtlichen Grundlagen von Anfang an detailliert darzulegen sind. Es folgt ein schriftliches Vorbereitungsverfahren und gegebenenfalls eine mündliche vorbereitende Verhandlung, in der der Streitstoff und die Beweismittel präzisiert werden. Die Entscheidung erfolgt schließlich in einer Hauptverhandlung mit Anhörung der Parteien und Zeugen sowie der Erörterung der Beweise. Die durchschnittliche Dauer eines streitigen Verfahrens in Finnland liegt häufig zwischen acht und 14 Monaten, kann bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten jedoch deutlich länger sein.
Prozess- und Verfahrenskosten in Finnland
Die Prozesskosten setzen sich aus Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zusammen. In wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten erreichen die Anwaltskosten regelmäßig mehrere tausend Euro und können in umfangreichen Vertrags- oder Schadensersatzprozessen auch deutlich darüber liegen. Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die angemessenen Kosten der obsiegenden Partei, was das wirtschaftliche Risiko eines Prozesses erhöht.
Auch Gerichtssprachen können Kosten verursachen
Die Gerichtssprache in Finnland ist entweder Finnisch oder Schwedisch, abhängig vom Gerichtsbezirk. Schriftsätze sind in der jeweiligen Gerichtssprache einzureichen; fremdsprachige Verträge oder Beweismittel müssen gegebenenfalls übersetzt werden. In internationalen Unternehmensstreitigkeiten kann dies Einfluss auf Kosten und Zeitplanung haben. In streitigen Verfahren ist die Vertretung durch einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt oder zugelassenen Prozessbevollmächtigten erforderlich.
Zivilsachen in Deutschland
In Deutschland werden Zivilsachen in erster Instanz je nach Streitwert vor dem Amtsgericht oder vor dem Landgericht verhandelt. Die Verfahrensordnung richtet sich nach der Zivilprozessordnung. Zur gerichtlichen Durchsetzung bezifferbarer und nicht bestrittener Forderungen existiert in Deutschland das Mahnverfahren, das eine schnelle und standardisierte Titulierung unbestrittener Forderungen ermöglicht. In streitig geführte Verfahren werden zunächst Schriftsätze zwischen den Parteien ausgetauscht, bevor dann eine mündliche Hauptverhandlung und wenn notwendig, weitere Verhandlungstermine zur Beweisaufnahme stattfinden. Das Gericht strukturiert das Verfahren aktiv setzt den Parteien Fristen zur Einreichung der Schriftsätze und beraumt die Termine an.
Kosten eines Verfahrens in Deutschland
Die Gerichtssprache in Deutschland ist Deutsch; fremdsprachige Dokumente sind grundsätzlich in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang, was die meisten wirtschaftlich relevanten Unternehmensstreitigkeiten betrifft. Die Gerichtskosten und die dem Gegner bei einem Unterliegen im Prozess zu erstattenden Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Streitwert und sind gesetzlich geregelt, was die wirtschaftliche Planbarkeit erhöht. Auch in Deutschland trägt im Regelfall die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits, bei einem teilweisen Unterliegen, werden die Kosten entsprechend der Obsiegens- und Unterliegensquote aufgeteilt. Die Dauer eines erstinstanzlichen Verfahrens liegt häufig zwischen neun und zwölf Monaten, abhängig von Umfang und Komplexität der Sache.
Wenden Sie sich bei Rechtsangelegenheiten an uns
Wenn Sie verklagt werden oder selbst eine gerichtliche Forderung geltend machen möchten, wenden Sie sich an unsere Rechtsabteilung. Sie berät Sie bei allen notwendigen Schritten kompetent auf Deutsch, Finnisch oder Englisch.
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Leiterin unserer Rechtsabteilung, Frau Tuulia Kolkka.
Tuulia Kolkka
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