ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DEUTSCH-FINNISCHE HANDELSKAMMER E.V. UND DEINTERNATIONAL OY 20.2.2025
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Deutsch-Finnischen Handelskammer e.V. sowie deren Tochtergesellschaft DEinternational Oy (später „der Anbieter“) und dem Kunden, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
2. Definitionen
Der Kunde ist das Unternehmen, für das der Anbieter seine Dienstleistungen erbringt.
Die Angebotsunterlagen umfassen das dem Kunden vom Anbieter unterbreitete Angebot, das Anmeldeformular/Auftragsannahme/Auftragsbestätigung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung des Anbieters (Datenschutz) und eine eventuelle Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Für die Dienstleistungen siehe Absatz 3.
Zu den Marketingmaterialien gehören Präsentationen, Tafeln, Poster, Broschüren und alle anderen Verkaufs- und Marketingmaterialien des Kunden.
Zu den Veranstaltungen gehören alle Arten von zwischen den Parteien besprochenen Ereignissen wie Messen, Geschäftspartnervermittlung/Präsentationen, Delegationsreisen, Projekte und ähnliche Veranstaltungen.
Die für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltende Schriftform wird auch durch ein elektronisches Dokument, beispielsweise eine E-Mail erfüllt.
3. Inhalt der Dienstleistungen
Der Inhalt der für den Kunden zu erbringenden Dienstleistungen wird im Angebot und/oder im Anmeldeformular näher definiert. Bei der Gestaltung der Dienstleistungen werden die Wünsche und Ansichten des Kunden so weit wie möglich berücksichtigt.
4. Angebot und Abschluss des Vertrages
Der Inhalt des Angebots des Anbieters richtet sich nach den Angebotsunterlagen. Weicht das Angebot oder das Anmeldeformular von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, so finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Umfang der Abweichung keine Anwendung.
Das Angebot ist für den in den Angebotsunterlagen angegebenen Zeitraum gültig. Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gilt das Angebot für 30 Tage ab dem Tag, an dem das Angebot an den Kunden gesendet wurde, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.
Durch die Unterzeichnung und Übermittlung des Auftrages an den Anbieter kommt noch kein Vertragsverhältnis zustande. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst zustande, wenn der Anbieter dem Kunden eine gesonderte, vom Anbieter ebenfalls unterzeichnete Auftragsbestätigung per E-Mail übermittelt hat.
Der Anbieter hat das Recht, aber nicht die Pflicht, eine nach der Gültigkeitsdauer des Angebots aufgegebene Bestellung anzunehmen. Änderungen des Angebots bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
Wenn die Bestellung des Kunden von den im Angebot enthaltenen Bedingungen abweicht, gilt der Vertrag gemäß den Angebotsbedingungen, es sei denn, der Anbieter hat schriftlich etwas anderes bestätigt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Richtigkeit der Bestellung zu überprüfen.
5. Preise
Der Preis der Dienstleistungen und die Zahlungsbedingungen sind in den Angebotsunterlagen festgelegt. Zu den jeweils geltenden Preisen kommt die Mehrwertsteuer hinzu.
Der Kunde kann zusätzliche Dienstleistungen, wie zusätzliche Tickets, Branding-Möglichkeiten oder andere kundenspezifische Dienstleistungen bestellen. Diese Dienstleistungen werden gemäß der aktuellen Preisliste des Anbieters separat berechnet.
Ändert der Kunde seinen Auftrag, nachdem der Vertrag bereits geschlossen wurde, wird der Anbieter diese Änderungen in Rechnung stellen. In diesem Fall werden die Preise mit dem Kunden gesondert schriftlich vereinbart.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise im Falle von Änderungen der Abgaben, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat, wie z.B. Steuern oder andere öffentliche Abgaben, vor dem Fälligkeitsdatum der Rechnung anzupassen.
6. Rechnungsstellung, Zahlungsfrist und Verzugszinsen
Hinsichtlich der gemeinsamen Messeausstellungsflächen und der zu organisierten Reisen werden 50 % der Teilnahmegebühren dem Kunden sofort nach der Anmeldung in Rechnung gestellt, und die restlichen 50 % etwa 2,5 Monate vor Beginn der Veranstaltung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart wurde. Meldet sich der Kunde weniger als 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung an, wird nur eine Rechnung über die gesamten Teilnahmekosten ausgestellt.
Für andere Dienstleistungen und Veranstaltungen stellt der Anbieter den im Angebot vereinbarten Dienstleistungspreis in Rechnung. Ist im Angebot keine Rechnungsstellung vereinbart, wird der Gesamtpreis der Dienstleistung nach Erteilung des Auftrags und Vertragsabschluss in Rechnung gestellt.
Nach Zeitaufwand zu vergütende Dienste werden monatlich im Nachhinein berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Die Rechnungen sind zu den dort angegebenen Terminen fällig, spätestens jedoch 14 Tage nach dem Rechnungsdatum.
Etwaige Einwendungen gegen die Rechnung müssen innerhalb von 8 Tagen nach dem auf der Rechnung angegebenen Datum vorgebracht werden, andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt. Ungeachtet einer etwaigen Reklamation ist der Kunde verpflichtet, den unbestrittenen Teil der Rechnung gemäß den Zahlungsbedingungen der betreffenden Rechnung zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug wird eine Verzugsgebühr gemäß dem Zinsgesetz erhoben. Der Anbieter hat außerdem das Recht, dem Kunden für jede Mahnung angemessene Mahngebühren zu berechnen.
7. Kündigungsrecht des Anbieters
Der Anbieter hat das Recht, die Erbringung der Dienstleistungen einzustellen und das Vertragsverhältnis mit dem Kunden ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden, wenn der Kunde eine fällige Zahlung ganz oder teilweise nicht leistet. Die Zahlungsverpflichtung gilt als nicht erfüllt, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 8 Tagen nach dem Versand der ersten Mahnung erfolgt ist.
Der Anbieter hat auch dann das Recht, die Erbringung der Dienstleistungen einzustellen und das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn aufgrund einer Mitteilung des Kunden oder aus anderen Gründen offensichtlich ist, dass die Zahlung des Kunden verzögert wird.
Wenn der Kunde in eine Unternehmensumstrukturierung, Insolvenz, Liquidation oder in sonstige wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, die die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gefährden, hat der Anbieter das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen.
Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis auch dann kündigen, wenn der Kunde nicht wie vereinbart oder in sonstiger zumutbarer Weise zur Erbringung der Leistung beiträgt oder sonst seine vertraglichen Pflichten verletzt und sein Verhalten nicht innerhalb einer vom Anbieter gesetzten, angemessenen Frist abstellt.
8. Force Majeure
Die Pflicht des Anbieters zur Vertragserfüllung entfällt in dem Umfang, in dem ein Naturereignis, ein Brand, ein Streik, eine Aussperrung, ein Krieg, eine Mobilisierung, ein Ausfuhr- oder Einfuhrverbot, ein Mangel an Transportmitteln, eine Verkehrsstörung oder ein anderes Hindernis, das der Anbieter nicht zu vertreten hat und nicht überwinden kann, die Erfüllung des Vertrags unmöglich macht.
Auch wenn die Erfüllung des Vertrags unangemessene Aufwendungen erfordern würde, die außer Verhältnis zum Nutzen für den Kunden stehen und für den Anbieter unzumutbar sind, entfällt in diesem Umfang die Verpflichtung des Anbieters zur Vertragserfüllung.
Der Anbieter ist in den in diesem Absatz genannten Fällen nicht verpflichtet, dem Kunden den durch die Nichterfüllung des Vertrags entstandenen Schaden zu ersetzen; er kann auch vom Vertrag zurücktreten.
9. Verpackung, Transport und Darstellung
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Kunde für die Verpackung, den Transport, die Ausstellung und den Abtransport seines Materials auf eigene Kosten verantwortlich. Wenn der Kunde sich nicht selbst darum kümmert, hat der Anbieter das Recht, den Transport des Materials des Kunden vom Veranstaltungsort zu veranlassen. In diesem Fall haftet der Kunde für etwaige Schäden beim Transport und trägt die Kosten für den Transport des Materials.
Der Kunde ist allein für die Marketingmaterialien und deren Richtigkeit verantwortlich. Die Marketingmaterialien sind für die öffentliche Präsentation bestimmt. Der Anbieter haftet nicht für Schäden am Image, an der Marke oder am Geschäft des Kunden, die durch die Marketingmaterialien, deren Nutzung und öffentliche Präsentation verursacht werden.
10. Subunternehmen
Der Anbieter hat das Recht, zur Erbringung der Dienstleistungen Subunternehmer einzusetzen und haftet für die Arbeiten und Handlungen der eingesetzten Subunternehmer ebenso wie für eigene. Die Subunternehmer des Anbieters erhalten Zugriff auf die Marketingmaterialien des Kunden in dem Umfang, in dem es zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben notwendig ist.
11. Versicherung
Der Kunde beschafft auf eigene Kosten eine etwaige Versicherung für seine an einer Veranstaltung teilnehmenden Vertreter, für sein Material und für die in Absatz 9 genannten Maßnahmen.
12. Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Schadenersatz
Wenn der Kunde seine Bestellung/Anmeldung nach Vertragsschluss storniert, ist er verpflichtet, dem Anbieter alle durch die Stornierung verursachten Schäden und Kosten zu ersetzen, mindestens jedoch 50 % des Gesamtpreises der Dienstleistung. Hinsichtlich der gemeinsamen Messeausstellungsflächen und der zu organisierenden Reisen ist der Kunde verpflichtet, den vollen Preis der Dienstleistung zu bezahlen, falls er seine Bestellung/Anmeldung 3 Monate vor dem Beginn der Veranstaltung oder später stornieren sollte.
Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten entsprechend, wenn der Anbieter den Vertrag aufgrund eines Vertragsbruchs des Kunden oder anderer in Absatz 7 genannter Kündigungsgründe kündigt.
13. Haftung und Verantwortlichkeit des Anbieters für Schäden
Der Anbieter haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, Kosten oder Verluste des Kunden. Etwaige Schadensersatzansprüche sind beim Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nachdem der Kunde den Schaden bemerkt hat oder hätte bemerken müssen, schriftlich geltend zu machen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist verliert der Kunde das Recht auf Schadenersatz.
Die Haftung des Anbieters ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die Dienstleistungen bezahlt hat, aus der der Schaden, für den der Anbieter haftet, entstanden ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Anbieters.
Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden in dem Umfang nicht, in dem der Kunde berechtigt ist, Ersatzleistungen von einer von ihm abgeschlossenen oder für ihn bestehenden Versicherung oder aufgrund einer anderen Vereinbarung zur Schadensregulierung zu erhalten.
14. Vom Kunden bereitgestellte Informationen
Der Kunde ist für den Inhalt, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen, die er dem Anbieter für die Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung stellt, verantwortlich. Der Kunde versichert, dass alle von ihm an den Anbieter übermittelten Informationen korrekt sind. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter über etwaige Änderungen in den verantwortlichen Personen des Unternehmens, in der Eigentums- oder Kontrollstruktur, der Unternehmensgröße oder in anderen relevanten Aspekten, die Auswirkungen auf die Erbringung der Dienstleistungen oder eines Teils davon haben könnten, zu informieren.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Nichteinhaltung der in diesem Absatz genannten Verpflichtungen entstehen (Absatz 14).
15. Übertragung des Vertrags
Keine der Parteien darf den Vertrag ohne Zustimmung der anderen Partei auf einen Dritten übertragen, es sei denn, die Übertragung steht im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang oder einer internen Umstrukturierung des Betriebs einer der Vertragsparteien.
Der Anbieter ist berechtigt, seine Forderungen aus dem Vertrag oder der Bestellung nach schriftlicher Mitteilung an den Besteller an einen Dritten, beispielsweise ein Inkassounternehmen, abzutreten.
16. Vertraulichkeit
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, über alle ihr bekannt gewordenen Geschäfts- und Berufsgeheimnisse der anderen Partei Stillschweigen zu bewahren (mit Ausnahme der Marketingmaterialien und der in Absatz 17 genannten Rechte). Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
17. Rechte an geistigem Eigentum
Der Kunde behält sich alle geistigen Eigentumsrechte an jeglichem Material vor, das während einer Veranstaltung oder einer vereinbarten Aktivität gezeigt oder verteilt wird. Der Anbieter erhält eine nicht-exklusive, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und Darstellung der Marketingmaterialien, des Logos und der Kundeninformationen des Kunden zum Zwecke der Erfüllung der vereinbarten vertraglichen Verpflichtungen. Der Kunde garantiert, dass alle zur Verfügung gestellten Marketingmaterialien sowie andere Materialien keine Rechte Dritter an geistigem Eigentum verletzen.
18. Regelungen zur Verhinderung der Geldwäsche
Zur Erfüllung bestimmter Vertragsverhältnisse kann der Anbieter verpflichtet sein, die Vorschriften und Richtlinien zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Der Anbieter ist berechtigt, die gemäß diesen Vorschriften erforderlichen Nachforschungen anzustellen und Meldungen an die Behörden vorzunehmen sowie personenbezogene Daten des Kunden, seiner Vertreter und wirtschaftlich Berechtigten zu diesem Zweck zu verarbeiten.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Auftrag oder die Dienstleistung auszuführen oder abzuschließen, bevor er alle gemäß den Vorschriften und Richtlinien zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erforderlichen Informationen und Nachweise erhalten hat.
19. Anwendbares Recht, Streitbeilegung
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet finnisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts Anwendung.
Streitigkeiten zwischen dem Anbieter und dem Kunden, die das Vertragsverhältnis betreffen, werden in erster Linie durch Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt.
Falls die Parteien keine Einigung erzielen, unterliegen alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden ergeben, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte Finnlands. Das zuständige Gericht zur Beilegung solcher Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Helsinki.