CODE OF CONDUCT / ETHISCHE LEITLINIE DEUTSCH-FINNISCHE HANDELSKAMMER E.V. DEINTERNATIONAL OY
1. HINTERGRUND
1. Diese ethische Leitlinie beschreibt unsere Werte und die Art und Weise, wie wir arbeiten wollen. Sie zielt darauf ab, die Mindeststandards für Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung festzulegen, denen wir uns verpflichtet fühlen. Wir erwarten auch von unseren Partnern, dass sie sich zur Einhaltung der in dieser ethischen Leitlinie festgelegten Grundsätze verpflichten. Für die Zwecke dieser ethischen Leitlinie bedeutet „Partei“ sowohl unsere Vertragspartner als auch uns selbst.
2. Die Partei stellt zudem sicher, dass ihre Unterauftragnehmer, Partner, Dienstleister und Lieferanten / Zulieferer diese Leitlinie einhalten.
3. Die ethische Leitlinie beruht auf international anerkannten Werten und Normen.
2. GESCHÄFTSBETRIEB
1. Alle geltenden und auf das jeweilige Vertragsverhältnis anwendbaren internationalen Abkommen, Gesetze und Vorschriften müssen jederzeit eingehalten werden.
2. Das jeweilige Vertragsverhältnis und dessen Durchführung muss ethisch, ehrlich und transparent sein. Verträge und deren Bedingungen sind zu respektieren. Keine Partei darf wirksam abgeschlossene Verträge brechen, um daraus einen persönlichen Vorteil zu ziehen. Unbegründete Streitigkeiten sind zu vermeiden.
3. Die Partei hat ihre Geschäftspartner fair zu behandeln. Eine Partei darf ohne Erlaubnis keine vertraulichen oder geheimen Informationen an Dritte weitergeben oder diese in ihrem eigenen Geschäft oder anderweitig nutzen.
4. Die Partei muss die Verarbeitung von persönlichen und anderen Daten durch notwendige technische und organisatorische Maßnahmen sichern, damit die Verarbeitung datenschutzkonform und gesetzeskonform erfolgt. Das Sammeln und die Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht für das konkrete Geschäftsverhältnis benötigt werden, sollte vermieden werden.
5. Der Wettbewerb muss fair, ethisch und im Einklang mit den geltenden Wettbewerbsbestimmungen erfolgen. Eine Partei darf keine vertraglichen Verpflichtungen eingehen, die auf illegale Preisabsprachen oder die Begrenzung der Produktionsmengen abzielen. Eine Partei darf eine marktbeherrschende Stellung nicht auf unangemessene Weise ausnutzen. Die Partei muss mögliche Interessenkonflikte und deren Risiken erkennen. Interessenkonflikte müssen immer den betroffenen Parteien gemeldet werden. Interessenkonflikte dürfen nicht ausgenutzt werden.
6. Die Partei muss ihre eigene Produktionskette sorgfältig überwachen. Alle Produkte und Dienstleistungen müssen die bestehenden, anwendbaren nationalen und internationalen Qualitäts- und Sicherheitsstandards einhalten.
7. Die Partei muss die geistigen Eigentumsrechte anderer respektieren, wie Marken, Patente, Designs und Urheberrechte. Die geistigen Eigentumsrechte anderer dürfen nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers für das Geschäft genutzt werden.
8. Die Partei muss eine fortlaufende Buchführung führen. Die Buchführung muss ein ausreichendes und wahrheitsgetreues Bild der Geschäftstätigkeit der Partei vermitteln.
3. KORRUPTION UND KRIMINELLES VERHALTEN
1. Wir verurteilen grundsätzlich jede Form von Korruption und kriminellem Verhalten, unabhängig von der Form, in der es auftritt. Zahlungen oder Dienstleistungen zugunsten von Organisationen oder deren Mitarbeitern im Austausch für Vorteile sind strikt verboten. Die Partei hat die notwendige Sorgfalt anzuwenden, um Situationen erkennen zu können, in denen das Risiko besteht, an Korruption oder kriminellen Handlungen beteiligt zu werden.
2. Die Unterstützung der Schattenwirtschaft ist nicht zulässig. Die Partei muss alle Steuern und gesetzlichen Abgaben vollständig und pünktlich bezahlen.
4. MENSCHENRECHTE
1. Die Partei hat die international anerkannten Menschenrechte zu beachten.
2. Alle Menschen sind gleichwertig. Alle Menschen sollten unabhängig von sexueller Orientierung, Geschlecht, Geschlechtsidentität und -ausdruck, ethnischer Herkunft, Religion, Staatsangehörigkeit, politischer oder religiöser Überzeugung, sozialem Hintergrund, funktionalen Einschränkungen oder Alter gleich behandelt werden. Die Würde, Privatsphäre und die persönlichen Rechte jedes Einzelnen müssen respektiert werden. Die körperliche Unversehrtheit eines jeden Einzelnen ist zu schützen. Niemand darf sexuell oder auf andere Weise belästigt werden. Körperliche und seelische Strafen sowie Drohungen mit solchen sind strikt verboten.
3. Die Partei muss sicherstellen, dass sie alle arbeitsrechtlichen Gesetze und Vorschriften einhält. Arbeitsverträge müssen fair und ethisch sein. Die Löhne müssen fair und angemessen sein. Arbeitsbedingungen und -zeiten müssen menschenwürdig sein und zumindest die jeweiligen nationalen Gesetze einhalten. Die Partei muss alle arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Die Partei muss die Rechte der Arbeitnehmer allen Beschäftigten bekannt machen.
4. Jeder hat das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes. Alle Formen der Zwangsarbeit sind strikt verboten, einschließlich moderner Sklaverei und Menschenhandel. Die Partei darf auch keinen Arbeitnehmer in eine Position bringen, in der der Arbeitnehmer der Partei Geld schuldet und diese Schulden durch Arbeit abgegolten werden.
5. Die Arbeitnehmer haben das Recht, frei mit anderen in Kontakt zu treten und zu interagieren. Sie müssen in der Lage sein, mit der Geschäftsleitung über ihre Arbeitsbedingungen zu sprechen und ihre Ansichten zu äußern, ohne jegliche Bedrohung, wie z. B. Repressalien oder Belästigung, befürchten zu müssen.
6. Wir akzeptieren keine Kinderarbeit. Die Arbeitnehmer der Partei müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Falls das jeweilige nationale Recht ein höheres Mindestalter vorschreibt, gilt dieses höhere Mindestalter.
7. Die Partei darf die Vereinigungsfreiheit der Arbeitnehmer nicht einschränken. Die Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Vertreter frei zu wählen. Sie haben außerdem das Recht zu entscheiden, ob sie einer Gewerkschaft oder einer vergleichbaren Organisation beitreten möchten. Die Arbeitnehmer haben das Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks, Aussperrungen usw.
8. Die Partei darf keine rechtswidrigen Sanktionen gegen Arbeitnehmer verhängen, wenn diese ihre Rechte ordnungsgemäß wahrnehmen.
5. UMWELT
1. Die Partei hat die anwendbaren Umweltgesetze und -vorschriften einzuhalten.
2. Die Partei hat Verantwortung für umweltbezogene Angelegenheiten zu übernehmen. Sie muss stets so handeln, dass ihre negativen Auswirkungen auf die Umwelt so gering wie möglich sind. Die lokale Umwelt muss respektiert werden. Die Partei hat ihre Aktivitäten so zu organisieren, dass keine Schäden oder Risiken für die Umwelt oder die dort lebenden Menschen entstehen. Umweltschäden dürfen nicht vertuscht werden, sondern es muss unverzüglich darauf reagiert werden, unabhängig davon, wie gering sie erscheinen. Schäden müssen auch der zuständigen nationalen Behörde gemeldet werden.
3. In der Produktion sollten, wann immer möglich, umweltfreundliche und erneuerbare Materialien sowie Prozesse verwendet werden.
4. Der Energieverbrauch und der CO2-Fußabdruck sollte bei allen Tätigkeiten verringert werden. Erneuerbare Energiequellen sollten immer bevorzugt werden.
5. Die Partei darf wissenschaftlich bestätigte und akzeptierte Forschungsergebnisse, die den menschlichen Einfluss auf den Klimawandel belegen, nicht bestreiten.
6. MELDUNG VON VERSTÖßEN
1. Die Partei ist verpflichtet, uns über festgestellte Verstöße gegen die in dieser Leitlinie geregelten Grundsätze und Verpflichtungen zu informieren. Sie kann außerdem verpflichtet sein, die Angelegenheit der zuständigen nationalen Behörde zu melden.
2. Wir haben das Recht, Audits durchzuführen, um sicherzustellen, dass vorliegende Leitlinie eingehalten wird. Die Partei ist verpflichtet, an den Audits teilzunehmen und uns alle von uns als notwendig erachteten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.