++ Update Wirtschaft: Neue deutsche Regierung ++
++20.5.2025++ Bundesregierung vereinfacht Regulatorik für Erprobung von Innovationen in „Reallaboren“
Unternehmen mit innovativen Ideen werden künftig leichter Ausnahmegenehmigungen für die Erprobung ihrer Innovationen bekommen. Dies hat die neue Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf zu sogenannten „Reallaboren“ beschlossen. Ziel ist es, dass staatlichen Stellen klare Genehmigungsstrukturen für Innovationen schaffen, anstatt diese mit bestehenden, zum Teil veralteten Prozessen zu behindern, und dies langfristig Behörden motiviert, Unternehmen mit Innovationen zu fördern. Zudem hat das Bundeswirtschaftsministerium beschlossen, alle neuen Gesetzentwürfe zu prüfen, ob mit „Experimentierklauseln“ weiterer Freiraum für Innovationen gegeben werden kann.
Außerdem startet Ende Mai 2025 ein Innovationsportal für Reallabore, das als zentrale Stelle Unternehmen zur Nutzung dieser Ausnahme-Regelungen berät und vernetzt.
++ 20.5.2025++ Bundeswirtschaftsministerin Reiche: Entlastungspaket für die Wirtschaft bis Mitte Juli
Niedrigere Strompreise und eine Reform des Arbeitsmarktes – diese Maßnahmen sollen bis Mitte Juli angestoßen werden, um Unternehmen in Deutschland zu entlasten, so die deutsche Wirtschaftsministerin Katherina Reiche. Dies solle Wachstumsimpulse setzen.
++17.5.2025++ „Ein digitales ‚Next Germany‘“ – Minister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung stellt Pläne vor
Der neue deutsche Digital-Minister Dr. Karsten Wildberger hat im Bundestag sein Programm für die nächsten vier Jahre vorgestellt. Dabei stellte er drei Aspekte in den Vordergrund.
„Erstens: Der digitale Staat! Ganz klar: weniger Verwaltung. Und die einfacher und schneller“, so Minister Wildberger. Besseren Service und bessere Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen bräuchten digitale Voraussetzungen. Deshalb solle eine einheitliche Infrastruktur mit Basis-Komponenten wie Cloud- und IT-Diensten und klar definierten Schnittstellen sowie eine persönliche digitale Identität geschaffen werden.
Wildberger betont zum Zweiten die Bedeutung von digitaler Infrastruktur mit Glasfaser und 5G in einem flächendeckenden Ausbau. Das sei zunächst Aufgabe der Unternehmen. Der Staat werde jedoch unterstützen.
Als dritten Punkt nennt der Minister die politischen Rahmenbedingungen für eine digitale Wirtschaft mit Chancen für Künstliche Intelligenz und digitale Geschäftsmodelle. Für Unternehmen, die sich mit Daten und KI beschäftigen, solle Deutschland die erste Wahl sein. Dabei spiele Cybersecurity eine entscheidende Rolle.
In der Vernetzung mit europäischen Partnern könne es gelingen, einen digitalen europäischen Binnenmarkt mit 450 Millionen Menschen zu etablieren. Dies biete „großen Chancen für Wachstum und Arbeitsplätze“.
++ 8.5.2025 ++ Neues Digitalministerium bekommt weitreichende Kompetenzen
Das neue Ministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung erhält laut Medienberichten weitreichende Kompetenzen. Der Regierung Merz beschlossene Aufbau des Ministeriums wird erstmal wichtige Digitalisierungsaufgaben bündeln, nämlich die IT-Steuerung, die Cyber-Sicherheit, der IT-Betrieb und die Netze des Bundes sowie die Steuerung der IT-Ausgaben des Bundes in einem Haus. Das Digitalministerium erhält damit Aufgaben, die vorher neben dem Kanzleramt in den Ministerien Justiz, Verkehrs, Wirtschaft, Finanzen und Inneres verteilt waren.
Es wird nur wenige Ausnahmen von dieser Bündelung geben: Die Digitalisierung rund um Pässe und Ausweise sowie das Identitätsmanagement verbleiben beim Innenministerium. Digitalminister Wildberger bekommt zwar Mitsprache bei allen wichtigen IT-Ausgaben der Bundesverwaltung mitreden – ausgenommen sind jedoch die Bereiche Verteidigung, Polizei, Sicherheit und Steuerverwaltung. Zudem bekommt die Finanzverwaltung einen eigenen IT-Dienstleister, der beim Bundesfinanzministerium angesiedelt ist.
Der neue Minister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung heißt Karsten Wildberger und ist ein Quereinsteiger aus der Wirtschaft. Er hat einen Doktor in Physiker, war Unternehmensberater sowie Manager bei T-Mobile und Vodefone. Seit 2016 saß er im Vorstand des Energiekonzerns E.ON und war dort für digitalen Wandel zuständig. Seit 2021 war er Vorstandsvorsitzender der Ceconomy AG, zu der u.a. die europaweit und weltweit tätige Elektronikkette MediaMarkt gehört.
++ 7.5.2025 ++ Energie, Wasserstoff und Außenhandel im Zentrum – Antrittsrede der neuen deutschen Wirtschaftsministerin
Die neue deutsche Wirtschaftsministerin Katharina Reiche hat in ihrer Antrittsrede die Energiepolitik und den Außenhandel ins Zentrum gerückt.
Die Versorgungssicherheit habe höchste Priorität. Einen Blackout wie auf der iberischen Halbinsel dürfe es nicht geben. Es brauche einen „Realitätscheck“ in der Energiepolitik. Reiche möchte den Ausbau der Erneuerbaren Energien „räumlich und zeitlich besser mit dem Netzausbau zu synchronisieren“. Neben Erneuerbare Energien soll es „steuerbare Stromerzeugung im eigenen Land“ geben. Dazu zählen neue Gaskraftwerke mit einer geplanten Leistung von 20 GW. Die Ausschreibung hierzu solle schnell starten. Auch die Technologien CCS und CCU sollen in Deutschland eine stärkere Rolle spielen.
Die hohen Strompreise sollen u.a. mit einem Industriestrompreis stabilisieren und reduzieren werden. Unternehmen sollen zudem ermutigt werden, langfristige Gaslieferverträge mit ausländischen Partnern abzuschließen, solche Verträge würde politisch unterstützt.
Für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie unterstützt Reiche „einen schnellen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und einen Anschluss der industriellen Zentren an das Wasserstoffkernnetz“. Während des Hochlauf soll nicht mehr nur grüner Wasserstoff, sondern alle Farben genutzt werden. Bis zu 70% des Wasserstoffbedarf müsse Deutschland aus dem Ausland importieren. Deshalb möchte die Ministerin Energiepartnerschaften und grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte ausbauen.
Zudem betonte Ministerin Reiche die Bedeutung einer aktiven deutschen Außenhandelspolitik. Diese soll eine wichtigere Rolle einnehmen als bisher.
++21.4.2025++ Vereinfachung von öffentlichen Ausschreibungen soll Mittelstand unterstützen
Die neue deutsche Regierung plant, die Vergabe öffentlicher Aufträge für Lieferungen und Leistungen aller Art für Bund, Länder und Kommunen zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren. Dies soll vor allem den Mittelstand bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungsverfahren unterstützen.
Unter anderem sollen die Schwellenwerte für öffentliche Ausschreibungen im nationalen Recht vereinheitlicht und insbesondere für Direktvergaben und freihändige Vergaben heraufgesetzt werden, d.h. grössere Ausschreibungen werden erst ab höheren Auftragswerten nötig. Auf Bundesebene soll die Wertgrenze für Direktaufträge für Liefer- und Dienstleistungen auf 50.000 Euro erhöht werden. Für Startups mit innovativen Leistungen sollen in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung eine Wertgrenze von 100.000 Euro gelten.
Darüber hinaus ist vorgesehen, das öffentliche Beschaffungswesen systematisch zu optimieren und dazu ein strategisches Beschaffungsmanagement zu implementieren. Bieter sollen ihre Eignung möglichst bürokratiearm, digital und mittelstandsfreundlich nachweisen können, etwa durch geprüfte Systeme oder Eigenerklärungen. Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sollen auf ein absolutes Minimum begrenzt werden.
Auch für das geplante Infrastruktur-Zukunftsgesetzes soll die Auftragsvergabe vereinfacht werden. Um die dringenden Investitionsbedarfe schnell mit den Mitteln des bis 2037 befristeten Sondervermögens Infrastruktur Bund/Länder/Kommunen zu decken sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren und die Verfahren für Beschaffung und Vergabe beschleunigt werden. Ein „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ soll dies regeln. Die Vorhaben sollen den Status „überragendes öffentliches Interesse“ und somit die Möglichkeit erhalten, rechtlich priorisiert zu werden. Als Vorbild sollen dabei die Beschleunigungsregelungen gelten, die für den Bau von LNG-Terminals während der Energiekrise 2022/23 verabschiedet wurden.
Auch für die Bereiche Verteidigung und Forschung sollen das Vergaberecht und die Beschaffung vereinfacht werden bzw. vereinfachende Ausnahmeregelungen gelten.