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Neues Arbeitsvertragsrecht in Finnland – dies sollten Arbeitgeber beachten bei Kündigung aus personenbezogenen Gründen

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Zu Jahresbeginn 2026 wurde in Finnland das Arbeitsvertragsgesetz geändert, und insbesondere die Kündigungsgründe in Bezug auf die Person des Arbeitnehmers wurden erneuert. Die Änderung ist dazu bestimmt, die Kündigung in bestimmten Situationen zu erleichtern, gleichzeitig bleibt jedoch die Verpflichtung zu einer sorgfältigen Prüfung bestehen.

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(c) RDNE on Pexels

Autorin: Tuulia Kolkka

Schwelle für Kündigung in Finnland gesenkt – aber nicht abgeschafft

Ab dem 1.1.2026 kann einem Arbeitnehmer aus einem personenbezogenen Grund gekündigt werden, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Zuvor setzte das Gesetz einen „sachlichen und gewichtigen Grund“ voraus. Diese Anforderung wurde nun abgeschwächt.

Eine Kündigung kann bei weniger schwerwiegenden Pflichtverletzungen als früher möglich sein, die Gründe müssen jedoch weiterhin tatsächlich und im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis erheblich sein. Die Änderung berechtigt nicht zu willkürlichen Kündigungen, und eine Kündigung darf weder aus geringfügigen noch aus diskriminierenden Gründen erfolgen.

In der Regierungsvorlage HE 158/2025 wird folgender Grundsatz erwähnt: Künftig soll bei der Kündigung eines Arbeitnehmers maßgeblich beurteilt werden, ob die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eine sachliche Folge des Verhaltens des Arbeitnehmers ist.

Welche Situationen können eine Kündigung in Finnland rechtfertigen?

Als sachlicher Kündigungsgrund können beispielsweise die Vernachlässigung von Arbeitspflichten, das Nichtbefolgen von Anweisungen des Arbeitgebers, unbegründete Abwesenheiten, unangemessenes Verhalten oder Fahrlässigkeit bei der Arbeit angesehen werden.

Bestimmte Gründe sind unzulässig, wie Krankheitsfälle des Arbeitnehmers (mit Ausnahmen), politische oder religiöse Ansichten oder gewerkschaftliche Tätigkeit.

Wie wird die Rechtmäßigkeit einer Kündigung in Finnland festgestellt?

In Finnland wird die Rechtmäßigkeit einer Kündigung immer als Ganzes beurteilt. Bei der Bewertung werden beispielsweise berücksichtigt:

  • die Stellung des Arbeitnehmers und die Art der Aufgaben
  • die Beziehung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Ganzes
  • die Anzahl der beim Arbeitgeber beschäftigten Personen
  • die Maßnahmen des Arbeitgebers zur Erfüllung seiner eigenen Pflichten (wie eine ausreichende Anleitung des Arbeitnehmers sowie sonstiges im Zusammenhang stehendes Verhalten des Arbeitgebers
  • sonstiges vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers

 

Beispielsweise kann in einer sehr kleinen Arbeitsgemeinschaft die Pflichtverletzung eines Arbeitnehmers eine erheblich größere nachteilige Auswirkung auf die Tätigkeit des Arbeitgebers haben als an einem großen Arbeitsplatz. Außerdem kann von einem Arbeitnehmer in einer sehr hohen Position teilweise ein anderes Leistungs- und Sorgfaltsniveau erwartet werden als von einem Arbeitnehmer auf niedrigerem Niveau.

Wann kann ein Arbeitsnehmer in Finnland abgemahnt oder gekündigt werden?

Einem Arbeitnehmer in Finnland darf in der Regel nicht ohne Abmahnung gekündigt werden, die ihm die Möglichkeit gibt, sein Verhalten zu korrigieren. Eine Ausnahme ist nur in schweren Fällen möglich.

Eine Kündigung setzt folgenden Prozess voraus:

  • die Prüfung des Kündigungsgrundes
  • die Anhörung des Arbeitnehmers
  • die Entscheidung innerhalb angemessener Zeit
  • die Kündigungsmitteilung
  • sowie die erforderliche Dokumentation.

Der Arbeitgeber muss zunächst sicherstellen, dass für die Kündigung ein im Gesetz vorgesehener sachlicher Grund vorliegt. Dem Arbeitnehmer ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Dies darf keine bloße Formalität sein, sondern ein tatsächlich geführtes Gespräch. Die Kündigung ist relativ zeitnah vorzunehmen, nachdem der Arbeitgeber ausreichende Informationen über den Grund erhalten und den Arbeitnehmer angehört hat.

Die Kündigungsmitteilung ist persönlich oder bei Bedarf schriftlich (per Brief/elektronisch) zu erteilen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine schriftliche Begründung der Kündigung sowie auf ein Arbeitszeugnis.

Kann ein Arbeitgeber in Finnland einem Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit anbieten?

Ein Arbeitgeber in Finnland darf einem Arbeitnehmer in der Regel nicht kündigen, ohne dass er vorher eine Abmahnung erhalten hat. In einer gegebenen Frist sollte dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben werden, sein Verhalten zu korrigieren.

Wenn sich die Arbeitsfähigkeit oder das Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers ändert, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit zu prüfen, dem Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit innerhalb des Unternehmens anzubieten.

Was sieht das neue Arbeitsvertragsrecht in Finnland bei Streitfällen vor?

Das Arbeitsrecht in Finnland betont bei Streitfällen die Dokumentation und die Verhältnismäßigkeit. Ausländischen Arbeitgebern wird empfohlen, bei der Bewertung und der Erstellung der Unterlagen juristische Unterstützung hinzuzuziehen.

Wenn die Kündigung angefochten wird, wird die Sache vor dem Bezirksgericht (in Finnisch: käräjäoikeus) behandelt. Der Arbeitgeber benötigt einen rechtlichen Vertreter. In Finnland kann das Unternehmen durch einen prozessführungsbefugten Rechtsanwalt (Prozessbevollmächtigter) vertreten werden.

Die Gesetzesänderung 2026 erleichterte die Kündigung in gewissem Umfang, jedoch bleiben die Anforderungen an ein sorgfältiges Verfahren bestehen. Es empfiehlt sich, rechtliche Unterstützung frühzeitig hinzuzuziehen.

Fragen Sie frühzeitig um Hilfe

Benötigen Sie Unterstützung? Wir helfen bei der Bewertung des Kündigungsgrundes, erstellen die erforderlichen Unterlagen und vertreten Sie bei Bedarf vor Gericht.

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