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Geldwäscheprüfung – AHK Finnland hilft bei Prüfung über Grenzen hinweg

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Geldwäsche stellt weltweit eine erhebliche Bedrohung für die Integrität des Finanzsystems dar, da sie illegale Erlöse in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleust. Dadurch werden nicht nur kriminelle Strukturen gefestigt, sondern auch Unternehmen und Finanzinstitute erheblichen Risiken ausgesetzt – von wirtschaftlichen Schäden bis hin zu Reputationsverlusten. Autorin: Annette Schmidt

Stylized image of many 50 euro banknotes neatly arranged and leaning against a brick wall.
(c) Marek Studzinski on Unsplash

Zugleich erschwert Geldwäsche die Arbeit von Strafverfolgungsbehörden und untergräbt das Vertrauen in Märkte und staatliche Institutionen. Die europäische Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche (RL (EU) 2015/849) und die nationalen Gesetze zur Umsetzung dieser Richtlinie setzen genau hier an, indem sie klare Pflichten zur Identifizierung, Überwachung und Meldung verdächtiger Aktivitäten festlegen.

Diese Pflichten treffen insbesondere Banken und andere Finanz- und Versicherungsinstitute, aber zum Beispiel auch Glücksspielanbieter, Immobilienmakler, Inkassounternehmen, Steuerberater und in bestimmten Konstellationen Rechtsanwälte.

 

Erfordernisse des finnischen Geldwäschegesetzes

In Finnland gehören zu diesen Pflichten nach dem finnischen Geldwäschegesetz (das sogenannten „rahanpesulaki“ 444/2017) unter anderem:

  • die Identifizierung des bzw. der wirtschaftlich Berechtigten sowie die Klärung der Eigentümerstruktur des Geschäftspartners
  • Erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Fernidentifizierung von Vertretern eines Geschäftspartners
  • die Prüfung, ob eine politisch exponierte Person involviert ist
  • und ob es sonstige Risikoindikatoren für Geldwäsche in der Geschäftsbeziehung gibt (z.B. Geschäftsansässigkeit in einem von der FATF als Hochrisikoland eingestuften Land).

 

Diese Prüfungen müssen zwingend zu Beginn der Geschäftsbeziehung und danach in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Dies kann je nach Anzahl und Struktur der Geschäftspartner einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten. Dieser Aufwand wird noch erhöht, wenn Ihre Kunden im Ausland sitzen.

 

AHK übernimmt Prüfung deutscher Geschäftspartner

Gerne unterstützen wir Sie und Ihr Unternehmen bei der Bewältigung dieser wichtigen, doch ressourcenaufwendigen Aufgaben, in dem wir die notwendigen Prüfungen Ihrer deutschen Geschäftspartner ganz oder teilweise für Sie übernehmen. Für eine individuelle Beratung zu den Fragen, ob Sie nach dem finnischen Geldwäschegesetz zu den Verpflichteten zählen und wie wir Sie bei der Prüfung Ihrer Geschäftspartner unterstützen können, wenden Sie sich gerne an die Leiterin unserer Rechtsabteilung, Tuulia Kolkka.

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