Wenn ausländische Unternehmen Geschäftstätigkeiten in Finnland nachgehen, prüft das finnische Finanzamt häufig, ob gemeldete Angaben der tatsächlichen Umstände und Tätigkeiten entsprechen. Die Geschäftstätigkeiten können zum Beispiel Bauprojekte, Personal vor Ort, eine Zweigniederlassung oder sonstige Aktivitäten sein. Die Gründe für eine Prüfung sind vielfältig: Oft kommt es vor, dass dem Finanzamt aus anderen Meldungen oder Quellen Informationen vorliegen, die nicht vollständig mit den Angaben in der Steuererklärung übereinstimmen. Oder die in der Steuererklärung oder Tätigkeitsbeschreibung angegebenen Informationen sind nicht ausreichend, um die steuerliche Situation zu beurteilen.
Mit welchem Interesse prüft das finnische Finanzamt die Unternehmensmeldungen?
Hintergrund der Prüfung und des entsprechenden Klärungsgesuches durch das finnische Finanzamt ist es, zu klären, ob aus Sicht der Ertragssteuer eine feste Betriebsstätte entstanden ist. Liegt eine so genannte feste Betriebsstätte vor, ist das Unternehmen in Finnland grundsätzlich ertragssteuerpflichtig und es entstehen dadurch zusätzliche Steuerpflichten für das Unternehmen. Dies lässt sich bei der Registrierung oft noch nicht abschließend beurteilen, weil sich die Tätigkeiten oft im Laufe des Jahres ändern oder zum Beispiel länger als geplant fortsetzen.
Ab wann entsteht eine feste Betriebsstätte in Finnland nach finnischem Steuerrecht (kiinteä toimipaikka)?
Nach finnischem Steuerrecht ist mit einer festen Betriebsstätte eine dauerhaft angelegte Geschäftseinrichtung eines Unternehmens in einem anderen Land gemeint, über die Geschäftstätigkeiten ausgeübt werden. Eine Betriebsstätte kann beispielsweise ein Geschäftslokal, ein Büro, eine längerfristige Baustelle oder unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Homeoffice sein. Unternehmen können mehrere feste Betriebsstätten in mehreren Ländern haben, und diese müssen nicht zwingend als eigene Gesellschaft registriert sein. Eine registrierte Betriebsstätte wäre eine Zweigniederlassung.
Ab wann kann ein Homeoffice eines Mitarbeitenden eine feste Betriebsstätte in Finnland nach finnischem Steuerrecht sein (kiinteä toimipaikka)?
Wenn ein ausländisches Unternehmen in Finnland Mitarbeitende beschäftigt, die im Homeoffice arbeiten, kann auch dies eine feste Betriebsstätte begründen. Nur die Jobtitel der Mitarbeitende sind oft nicht informativ genug. Daher will das Finanzamt öfter u.a. folgende Fragen klären:
- Wo arbeiten die Mitarbeitende tatsächlich?
- Welche Aufgaben haben die Mitarbeitende in Finnland?
- Haben die Mitarbeitende Befugnisse, bindende Verträge im Namen des Unternehmens zu unterzeichnen?
- Welche Interessen hat das Unternehmen, von Finnland aus tätig zu sein?
Es lohnt sich, alle Klärungsgesuche sorgfältig innerhalb der gesetzten Frist zu beantworten.
So unterstützen wir Sie
Das Team der AHK Finnland hilft ausländischen Unternehmen bei ihren Ertragsteuer-Angelegenheiten in Finnland. Unsere Kolleginnen und Kollegen des Tax & HR Services-Teams sind Expert*innen unter anderem bei:
- der Beantwortung von Klärungsgesuchen und der laufenden Kommunikation mit dem finnischen Finanzamt
- der Erstellung und Prüfung von Steuererklärungen ausländischer Unternehmen
- oder der Beurteilung der finnischen Steuerpflicht inklusive der Frage, ob eine Betriebsstätte vorliegt.
Kontaktieren Sie uns gerne und schicken Sie uns ggf. das Klärungsgesuch des finnischen Finanzamts zur Ansicht. Wir prüfen, welche Informationen benötigt werden und wie wir Sie weiter unterstützen können.
Häufig gestellte Fragen
Warum meldet sich das finnische Finanzamt jetzt?
Das Steuerjahr 2025 endet bei den meisten Unternehmen spätestens Ende Oktober, und die Steuererklärungen sind im Moment in Bearbeitung beim finnischen Finanzamt. Diese Frist ist im Gesetz vorgeschrieben.
Falls unser Unternehmen ein Klärungsgesuch erhält, müssen wir wirklich alle Fragen beantworten?
Ja, das müssen Sie. Aber keine Sorge, wir helfen Ihnen gerne dabei. Auch wenn die Fragen zunächst unbedeutend erscheinen mögen, sollte man alle Fragen sorgfältig beantworten, da auch kleine Details relevant sein können.
Was passiert, wenn die Frist verpasst wird oder keine Antwort erfolgt?
Wenn ein Unternehmen eine Steuererklärung verspätet einreicht oder ein Klärungsgesuch unbeantwortet lässt, muss es mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Bei verspäteter Einreichung kann eine Verspätungsgebühr anfallen oder auch ein Steuerzuschlag, je nach Art der Fristüberschreitung. Im Klärungsgesuch weist die finnische Steuerverwaltung häufig darauf hin, dass bei einer fehlerhaften Steuererklärung ein Steuerzuschlag verhängt werden kann – insbesondere dann, wenn sich das zu versteuernde Einkommen erhöht.
- Wenn ein Unternehmen keine Steuererklärung abgegeben hat, schätzt das Finanzamt das steuerpflichtige Einkommen – häufig zu Ungunsten des Unternehmens.
- In manchen Fällen kann das finnische Finanzamt eine Löschung aus dem Prepaymentregister (ennakkoperintärekisteri) veranlassen. Dies erschwert im Nachgang die Geschäftsbeziehungen mit finnischen Auftraggebern, da diese in dem Fall zum Steuerabzug verpflichtet sind.
Das finnische Gesetz schreibt jedoch vor, dass ein Unternehmen vor einem Steuerzuschlag, der Löschung aus einem Register oder einer Schätzung des steuerpflichtigen Einkommens eine Möglichkeit zur Stellungnahme erhält.
Kann ein Klärungsgesuch zu einer Steuerprüfung führen?
Ja. Wenn die Antwort unvollständig ist oder weitere Fragen aufwirft, kann das Finanzamt gegebenenfalls eine Steuerprüfung einleiten, um die Angelegenheit weiter zu prüfen.
Die Autorin: Laura Närvänen, AHK Finnland (DEInternational Oy)
Laura Närvänen ist Senior Manager im Tax & HR Services-Team der AHK Finnland. Sie hat 10 Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Unternehmensbesteuerung, Fiskalvertretung sowie Personalverwaltung für deutsche Unternehmen in Finnland. Neben einem Master in Accounting und Information Systems & Economics hat sie Germanistik studiert. Ihre sehr guten Deutschkenntnisse nutzt die Finnin täglich, um deutschen Unternehmen durch den finnischen Steuer-Dschungel zu helfen.